Toni Innauer

Kleine Fische, große Fische und ihre Schonzeiten

Kleine Fische, große Fische und ihre Schonzeiten

 

Wer, außerhalb der Szene kannte den Langläufer Harald Wurm?

Der Tiroler der sportlich nie wirklich aufgefallen war, geriet mit seinem unrühmlichen Abgang aus dem Spitzensport ungewollt und nur vorübergehend in die Schlagzeilen. Es war ein relativ schneller aber doch sehr kleiner Fisch, der da überraschenderweise in einem Netz aus Doping und Vernaderung hängen geblieben ist.

 

Vom ÖSV suspendiert, trat er kurz entschlossen zurück, sportrechtlich schien alles erledigt.

Dann aber wurde Wurm wegen Sportbetrug an das Tiroler Landesgericht zitiert. Das war neu und interessant! In dieser Vorgangsweise der Justiz, bzw. der sich betrogen fühlenden Sponsoren und Verbände liegt eine, zumindest für Österreichs Sport erweiterte Dimension: Das Spiel ist noch nicht vorbei, wenn nach dem Auffliegen die mediale Empörung und ehrliche oder geheuchelte Betroffenheit des Umfeldes ausgesessen und durchtaucht worden sind. Es kann noch ganz dick kommen, bevor die schwarzen Schäfchen im vermeintlich Trockenen sind. Wenn die Sponsoren klagen und der Staatsanwalt wegen Betrug ermittelt, dann geht es besonders bei wohlhabenden Dopingsündern ans „Eingemachte, um die Marie“ und um Vorstrafen.
Jan Ullrich hatte sich 2008 durch die Zahlung von 250.000 Euro, für einen gemeinnützigen Zweck, einer ähnlichen Anklage entziehen können.

Mit Lance Armstrong zappelt über dem großen Teich ein ganz dicker Fisch im Netz der Justiz und wehrt sich mit allen Mitteln gegen vielfältige Betrugsvorwürfe und Entschädigungsforderungen. 2015 verlor der enttarnte Superman einen Rechtsstreit gegen das Versicherungsunternehmen SCA Promotions und wurde verurteilt, 10 Millionen US-Dollar Schadenersatz zu zahlen. Wie lächerlich klein nehmen sich dagegen Wurms 26.700.- Euro an strittigen Prämien und seine 2.500.- Euro als Vergleichszahlung aus.

Ehemalige Stars wie McEnroe oder Agassi überraschen in ihren Biografien mit dem Geständnis, als Aktive verbotene Substanzen verwendet zu haben. Um allfälligen Klagen zu entgehen, kommen diese Outings erst nach dem Ablauf der betreffenden Verjährungsfristen.

Maria Scharapowa, zeigte bei ihrem aktuellen Dopinggeständnis Einsicht in ihr Fehlverhalten aber auch erstaunlichen Galgenhumor. Letzteren verdankt sie vermutlich auch der Frist über die sie gestolpert war: Das ihr nachgewiesene „Meldonium“ steht erst seit dem 1. 1. 2016 auf der Dopingliste. Fast alle ihrer Werbepartner haben sofort die Zusammenarbeit aufgekündigt. Wenn überhaupt, könnten sie die Tennisdiva aber nur für einen kurzen Zeitraum wegen Sportbetrug belangen.

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